Kurzprofil
Wir sind ein bundesweit tätiger Verbund rechtlich selbständiger Buchhalter gemäß § 6 Nr. 4 StBerG. Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei dieser Vorschrift lediglich um eine Mindestqualifikation. Es wäre nämlich nach dieser gesetzlichen Bestimmung bereits ausreichend, einen Abschluß beispielsweise als Einzelskaufmann, Industriekaufmann, Bürokaufmann etc. vorzuweisen und im ungünstigsten Falle evtl. 3 Jahre in einem Unternehmen Rechnungen verbucht zu haben.